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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegendes, Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotel Krüzli – Curdin Brugger, Via Alpsu 79, 7188 Sedrun, nachfolgend auch als „Hotel“ bezeichnet). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Ist in den AGB von „Zimmer/n“ die Rede, sind sowohl die Hotelzimmer als auch die Apartments gemeint.

 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels in Textform.

 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

 

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

 

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamt-schuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte ist zudem verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden weiterzugeben.

 

2.3 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadens-ersatzansprüche des Kunden eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung

 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wobei ausser der Zimmerkategorie kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers besteht.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschliesslich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Ortstaxen. Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Preisangaben in Fremd-währungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

 

3.4 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

 

3.5 Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) in Höhe von CHF 25,00 zu erheben.

 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkarte, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

 

3.7 Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Kunden zu.

 

3.8 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

 

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

3.10 Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Kunden rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahegelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Kunde das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Kunden bereits erbrachte Leistungen (z. B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

3.11 Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Kunden entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken (CHF) in bar, mit EC-Karte, Postfinance, Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express), REKA-Scheck oder mit WIR-Anteil zu bezahlen. Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (Nichtanreise „No Show“)

 

4.1 Die Ausübung des Rücktrittsrechts des Kunden bedarf der Textform.

 

4.2. Das Hotel räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach Massgabe folgender Bestimmung ein:

4.2.1 Kostenfreie Stornierungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bis 14 Tage vor Anreise möglich.

4.2.2 Bei kurzfristiger Stornierung (innerhalb von 14 Tagen), bzw. bei vorzeitiger Abreise, werden dem Kunden vom Hotel 50 % des Zimmerpreises der stornierten Nächte in Rechnung gestellt.

4.2.3 Bei Buchungen von mehr als 3 Zimmern (Gruppenbuchung) behält sich das Hotel das Recht vor, gesonderte Stornierungsbedingungen festzulegen. Die genau definierten Bestimmungen werden in der Buchungsbestätigung vereinbart.

4.2.4 Eine Ausnahme der unter Punkt 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.5 definierten Stornierungsbedingungen bilden jährliche Buchungen über die Weihnachts- und Silvesterzeit. Für Buchungen im Zeitraum ab 25.12. bis zum 06.01. des Folgejahres, gilt ein kostenfreies Stornierungsrecht von bis zu 30 Tagen vor Anreise. Bei kurzfristiger Stornierung (innerhalb von 30 Tagen), bzw. bei vorzeitiger Abreise, werden dem Kunden vom Hotel 50 % des Zimmerpreises der stornierten Nächte in Rechnung gestellt. Bei Buchung von mehr als 3 Zimmern (Gruppenbuchung) behält sich das Hotel das Recht vor, gesonderte Stornierungsbedingungen festzulegen. Die genau definierten Bestimmungen sind in der Buchungsbestätigung vereinbart.

 

4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100 % in Rechnung stellen.

 

4.4 Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

 

4.5 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

 

4.6 Kann der Kunde in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Kunde muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

 

5. Rücktritt des Hotels

 

5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

5.2 Wird eine vereinbarte oder gemäss Ziffer 3.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurücktreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

• ein Verstoss gegen Ziffer 1.2 vorliegt;

• zum Zeitpunkt der Online-Buchung des Kunden technische Probleme seitens des Hotels vorlagen.

 

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 21.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags in Anspruch zu nehmen, sofern im Voraus keine spätere Anreise vereinbart wurde. Bei einer Anreise nach 21.00 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 20.00 Uhr telefonisch vom Kunden über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten kann das Hotel frei über die Zimmer verfügen.

 

6.4 Der vom Hotel ausgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden-Zutritt zum Hotel. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust des Schlüssels wird mit CHF 100,00 dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

6.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreiten-de Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, danach 100 %. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Kunden aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

 

6.6 Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel eingetroffen sein. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer oder Leistungen verfügen.

 

6.7 Das Mitbringen von Haustiere ist strengstens untersagt. Bei Verstoss wird eine Reinigungsgebühr von CHF 200 erhoben.

 

7. Nutzung WLAN / Internet

 

7.1. Das Hotel stellt für den Kunden kostenfrei einen Internetzugang bereit. Das Hotel ist lediglich Zugangsvermittler, ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs besteht nicht. Die Benutzung des WLAN erfolgt nach Übergabe des hotelweiten Zugangscodes; bei minderjährigen Personen erfolgt die Freigabe erst nach Vorliegen einer schriftlichen Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten.

 

7.2. Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Internets die geltenden Gesetze und die guten Sitten einzuhalten. Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtlichen Bestimmungen verstossen oder sittenwidrig sind, insbesondere

• keine verfassungsfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte zu verbreiten oder abzurufen;

• kein urheberrechtlich geschütztes Material abzurufen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen;

• keine Filesharing-Programme zu installieren oder zu nutzen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Kunden bzw. Nutzer ist das Hotel berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch das Hotel bleibt vorbehalten. Das Hotel weist den Kunden bzw. den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet eine Straftat darstellt; auch das Abrufen kann bereits eine Straftat sein.

 

7.3. Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich ausserdem, zum Zwecke des WLAN-Zugangs erhaltene Passwörter geheim zu halten.

 

7.4. Das Hotel weist den Kunden bzw. Nutzer darauf hin, dass dieser selbst für den Schutz seines Endgerätes vor schadhaften Programmen (Viren etc.) oder Eindringversuchen (Hacking etc.) aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat.

 

7.5. Das Hotel haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Kunden bzw. Nutzer durch die Nutzung des Internet-zugangs entstehen; ausgenommen sind Schäden, die durch das Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

 

8. Datenschutz

 

8.1 Die Erhebung und die Bearbeitung von Personendaten durch das Hotel ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese bildet einen integrierten Vertragsbestandteil dieser AGB, und der Kunde erklärt, diese zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

 

8.2 Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://www.kruezli.ch/datenschutz

 

9. Haftung des Hotels, Verjährung

 

9.1 Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

9.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.

9.3 Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Kunden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 487ff, OR), d. h. bis zum Betrag von CHF 1‘000,00.  Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren.

9.4 Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Kunden lediglich vermittelt hat.

 

9.5 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 9.1.

 

9.6 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Hinterlegungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

9.7 Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstosses berechnet das Hotel eine Gebühr von CHF 200,00. In der Zeit der Aufbereitung des Zimmers entstandener Mietausfall ist ebenfalls vom Gast zu tragen.

 

10. Haftung des Kunden

 

10.1 Der Kunde haftet vollumfänglich gegenüber dem Hotel für alle Schäden, Verluste oder anderen Nachteile, die von ihm selbst oder durch Dritte im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt und/oder seiner Buchung verursacht wurden, ohne dass das Hotel dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

 

10.2 Der Kunde ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel/Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt und haftet für Schäden und Verluste.

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

 

11.3 Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Regionalgericht Surselva in 7130 Ilanz/Graubünden Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

 

11.4 Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

 

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Hotel Krüzli, Curdin Brugger

Stand 09/2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

im PDF Format zum Drucken und Downloaden:

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